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:rak – Regionaler Arbeitskreis Bonn/Rhein-Sieg/Ahrweiler

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Der :rak ist eine freiwillige Kooperationsform, in der die beiden Kreise und alle 28 Städte, Gemeinden und Verbandsgemeinden der Region Bonn/Rhein-Sieg/Ahrweiler in Aufgabenfeldern der räumlichen Planung aktiv sind. Ziel ist es, mit dem Instrument der freiwilligen Kooperation die nachhaltige Raumentwicklung in der Region zu fördern und auf die sich immer rascher ändernden gesellschaftlichen Anforderungen reagieren zu können.

AKTUELLES

23.02.2016 14:34

Der :rak zum aktuellen LEP-Entwurf: Handlungsspielräume regionaler Kooperation erweitern!

Der Regionale Arbeitskreis Entwicklung, Planung und Verkehr (:rak) als freiwilliger Zusammenschluss der Stadt Bonn, des Rhein-Sieg-Kreises sowie des Kreises Ahrweiler auf dem Gebiet der räumlichen Planung nimmt ebenso wie zahlreiche andere Kommunen und Institutionen nun auch zum zweiten Beteiligungsverfahren des Landesentwicklungsplanes Nordrhein-Westfalen (LEP) Stellung. Der :rak hat als Bindeglied zwischen der örtlichen kommunalen Planungshoheit der Gemeinden und der Regional- und Landesplanung eine besondere Position und sieht sich daher aufgrund seiner über 20-jährigen Erfahrungen angesprochen, zu zentralen Punkten des LEP konstruktiv Stellung zu nehmen. Der :rak hat bereits im Rahmen der Beteiligung zum ersten von der Landesregierung vorgelegten Entwurf Stellung genommen. Wesentliche Themen dieser Stellungnahme waren u.a. die Auswirkungen einer allzu starren Begrenzung der Siedlungsentwicklung für die Wachstumsregion Bonn/Rhein-Sieg/Ahrweiler sowie die Einschränkung der kommunalen und regionalen Handlungsspielräume durch verbindliche Vorgaben seitens der Landesplanung.

Verschiedene (auch) vom :rak geäußerte Kritikpunkte fanden Eingang in den zweiten Entwurf des LEP NRW. So wurde etwa die Bindungswirkung des 5 ha-Ziels zur Begrenzung der Siedlungsflächenentwicklung in NRW, des Gebots der Innenentwicklung sowie die Flächenvorgaben zur Darstellung von Vorranggebieten zur Windenergienutzung gelockert.

In der aktuellen Stellungnahme setzt sich der :rak nun insbesondere mit den neu formulierten Methoden der Bedarfsberechnung für Wohnungsbau- und Wirtschaftsflächen auseinander, die künftig die Grundlage für die kommunale Bauleitplanung darstellen werden. In der Anwendung der ermittelten Rechenformeln liegt aus Sicht des :rak die Gefahr der weiteren Verschärfung der im Land zu beobachtenden Disparitäten, ohne strategische Impulse der Gegensteuerung. Statt einer starren Berechnungsmethode auf der Grundlage der Bevölkerungsprognose des Landes bzw. des bisherigen Wirtschaftsflächenverbrauchs, wie der Entwurf des LEP für das ganze Land NRW vorsieht, schlägt der :rak die Aufweitung der regionalen Betrachtung durch einen Prognosekorridor als Orientierungsrahmen vor, in den auch die Ergebnisse weiterer wissenschaftlicher Vorausberechnungen und Szenarien einfließen können. Dies ist gerade vor dem Hintergrund der aktuellen, kaum kalkulierbaren Zuwanderungsbewegungen sinnvoller als ein enges „Rechenkorsett“.

Weiterer Kritikpunkt der Stellungnahme des :rak ist die noch unzureichende Ausweitung der Möglichkeiten regionaler Kooperationen. Diese sind im Bereich der gewerblichen Entwicklung zwar Bestandteil des LEP-Entwurfs, der :rak hält aber ein abgestimmtes strategisches Vorgehen auch im Bereich der allgemeinen Siedlungsentwicklung für erforderlich. Dies könnte die kommunalen und regionalen Handlungsspielräume deutlich erweitern und zu einem sparsameren Flächenverbrauch beitragen – Festlegungen des LEP wie bspw. zum Flächentausch werden erst dann eine größere Wirkung entfalten, wenn über die (engen) Grenzen der jeweiligen Kommune hinausgedacht und gehandelt wird. Dies stellt im Umkehrschluss natürlich eine Herausforderung für die Teilregionen des Landes dar, konstruktiv, strategisch und gesamtverantwortlich an ihrer regionalen Entwicklung zu arbeiten.

Der :rak wird sich weiterhin engagiert an der regional- und landesplanerischen Diskussion beteiligen, um im Auftrag der beteiligten Kreise und Gemeinden und aus der eigenen, regionalen Sicht heraus die weitere Debatte um den LEP und dessen Umsetzung im Regionalplanung begleiten. Dabei geht die Betrachtung aufgrund des regionalen Zuschnitts über die Landesgrenze hinaus, da die Verflechtungen des Kreises Ahrweiler mit der Stadt Bonn und dem Rhein-Sieg-Kreis zu den Kernelementen des :rak zählen. Die länderübergreifende Kooperation des :rak wurde zuletzt in der gemeinsamen Sitzung der Landesregierungen von Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen am 26.01.2016 ausdrücklich begrüßt und die die Erweiterung um das Thema Regionalentwicklung von beiden Seiten als sinnvoll und notwendig erachtet (siehe Pressemitteilungen der Landesregierungen).

Links:
Pressemitteilung des Landes Nordrhein-Westfalen
Pressemitteilung des Landes Rheinland-Pfalz

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Unser Auftrag

1,2 Millionen Menschen wohnen, arbeiten, lernen, kaufen ein, verbringen ihre Freizeit in der Region und darüber hinaus – und dabei überwinden sie täglich unzählige Grenzen – von Städten, Kreisen, aber auch von zwei Bundesländern. Und nehmen diese meist nicht wahr.

Mit dem :rak wollen die 28 Kommunen und zwei Kreise gemeinsam Strategien in den Bereichen Wohnen, Arbeiten, Mobilität in der Region entwickeln und umsetzen, ohne ihre spezifischen Qualitäten, Besonderheiten und Kompetenzen aufzugeben. Viele drängende Fragen können einzelne Kommunen alleine nicht (mehr) lösen. Die Herausforderungen sind regional – der :rak ist der Akteur, mit dem die Kommunen hierfür regionale Strategien entwickeln.

Geschäftsstelle des :rak

:rak – Regionaler Arbeitskreis Bonn/Rhein-Sieg/Ahrweiler

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Rhein-Sieg-Kreis, Referat Wirtschaftsförderung und Strategische Kreisentwicklung, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg

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