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PROJEKTE
Regionales Einzelhandels- und Zentrenkonzept (:rezk)
Der Leitgedanke des Ende 2002 vorgelegten Regionalen Einzelhandels- und Zentrenkonzepts (:rezk) ist, dass sich die Einzelhandelsentwicklung einer Region und deren Kommunen sowohl im Hinblick auf die Zentren, als auch mit Blick auf die Gesamtstruktur günstiger gestaltet, wenn dem lokalen Handeln eine regional abgestimmte Verfahrensweise zugrunde liegt.
Die Ansiedlung von Einzelhandelszentren „auf der grünen Wiese“ bindet Kaufkraft außerhalb der historisch gewachsenen Stadt- und Ortskerne und führt somit langfristig zu deren Verödung. Die Auswirkungen überschreiten dabei oftmals die Stadt- und Gemeindegrenzen. Zum Erhalt lebendiger, funktionsfähiger Ortszentren bedarf es daher der Betrachtung größerer räumlicher Zusammenhänge bei der Ansiedlung von großflächigen Einzelhandelsbetrieben. Zu diesem Zweck wurde in den Jahren 2001 und 2002 seitens des :rak das Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Region Bonn/Rhein-Sieg/Ahrweiler als Baustein einer nachhaltiger Regionalentwicklung erarbeitet.
Die Bestandsaufnahme der Einzelhandelssituation ergab, dass die Region derzeit noch eine günstige Versorgungsinfrastruktur besitzt. In ländlich geprägten Gebieten beginnen diese Strukturen bereits zu bröckeln, die Grundversorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs ist hier nicht mehr gesichert. Angesichts des steigenden Konkurrenzdrucks im Einzelhandel und des sich wandelnden Verbraucherverhaltens ist eine solche Entwicklung auch für die übrige Region zu erwarten.
Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, sollen laut Empfehlung des regionalen Einzelhandels- und Zentrenkonzepts Ansiedlungen großflächiger Einzelhandelsbetriebe mit gemeindeübergreifender Wirkung hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Ortskerne untersucht und Standort, Größe und Sortiment zwischen den betroffenen Gemeinden abgestimmt werden.
Die Umsetzung dieser Empfehlung erfolgt nunmehr auf Basis einer Vereinbarung, welche zwischen den Städten und Gemeinden des :rak geschlossen wurde. Ziel des Verfahrens ist die Konsensfindung zwischen allen von dem projektierten Einzelhandelsbetrieb betroffenen Kommunen. Die kommunale Planungs- und Entscheidungshoheit wird durch die Vereinbarung nicht berührt.
Die Erfahrungen aus anderen Regionen sowie die Umsetzung des :rezk zeigen, dass diese Vorgehensweise sich positiv auf die regionale Einzelhandels- und Zentrenstruktur auswirkt und zudem auch zu einer wesentlichen Beschleunigung der für die Betriebsansiedlung durchzuführenden Planungsverfahren beiträgt.
Zwischenzeitlich erfolgte Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen und der landesplanerischen Zielvorgaben in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz für die Steuerung des Einzelhandels führten zu einer Anpassung des „Einzelhandels- und Zentrenkonzepts“. Im Rahmen eines Workshops wurde vereinbart, das :rezk unter Berücksichtigung der geänderten Rahmenbedingungen fortzuschreiben.
Hierzu diskutierten und verabschiedeten Vertreter/-innen der :rak-Gebietskörperschaften, Verbände, Kammern sowie Landesplanungs- und Genehmigungsbehörden in drei Werkstätten die Entwicklung von Standards und Kriterien für:
- die Abgrenzung von zentralen Versorgungsbereichen
- die Festlegung von Sortimentslisten
- die Beurteilung schädlicher Auswirkungen von Einzelhandelsansiedlungen
Die daraufhin erarbeitete Fortschreibung enthält Änderungen, Ergänzungen und Klarstellungen der bisher gültigen :rezk-Vereinbarung auf Grundlage der aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen und Vorgaben. Als Leitfaden soll sie verlässliche Standards für Ablauf und Inhalt künftiger regionaler Abstimmungsverfahren bieten und die Transparenz des Verfahrens sicherstellen. Im Sinne der freiwilligen regionalen Kooperation entsteht für die Kommunen durch die Fortschreibung der Vereinbarung keine rechtliche Verpflichtung, d.h. die kommunale Planungshoheit bleibt unberührt. Gleichwohl erfolgt eine „moralische Selbstbindung“ der Kommunen zur Einhaltung und Anwendung der hier vereinbarten Regularien.