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PROJEKTE
Stellungnahmen zum Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW)
In beiden Bundesländern – Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz – wurden und werden mit der Überarbeitung der Raumordnungspläne neue Grundlagen für die Raumentwicklung geschaffen – für den :rak eine Gelegenheit, seine Belange zu formulieren und in die Verfahren einzuspielen.
Konkret geschah dies beim LEP durch Stellungnahmen im Aufstellungs- und Änderungsverfahren des Landesentwicklungsplanes NRW. Wichtige Themen waren in diesem Zusammenhang die neuen „Spielregeln“ zur Ausgestaltung einer flächensparenden, gleichzeitig aber bedarfsgerechten Siedlungsentwicklung. In diesem Zusammenhang hat der :rak insbesondere die Chancen regionaler Betrachtung und interkommunaler Kooperation hervorgehoben und deren instrumentelle Verankerung in den Verfahren der Regionalplanung angeregt.
Aufgrund des inzwischen im LEP NRW verankerten Grundsatzes der Berücksichtigung regionaler und interkommunaler Konzepte in der Regionalplanung bringt sich der :rak auch aktiv im Rahmen der aktuellen Überarbeitung des Regionalplanes Köln ein. Dies geschieht auf zwei Ebenen: Im Rahmen des Region Köln/Bonn e.V. ist der :rak mit Vertretern über die Steuerungsgruppe aktiv an der Erarbeitung des „Agglomerationskonzeptes“ beteiligt.
Auch die eigenen StadtUmland-Konzepte der shaREgion und K&RN sowie NEILA werden in das Verfahren der Regionalplanüberarbeitung einfließen, bis hin zu konkreten, interkommunal abgestimmten Vorschlägen zu Gewerbe- und Industrieflächendarstellungen im Regionalplan. Damit erhält die Arbeit des :rak eine zusätzliche Qualität: nicht nur die Erarbeitung von Konzepten und Projekten im kommunalen Rahmen, sondern auch die Umsetzung von Arbeitsergebnissen in den formellen Verfahren der Regionalplanung. Im rheinland-pfälzischen Teil der Region besteht ebenfalls eine enge Bindung an die formelle Landes- und Regionalplanung. Im Landesentwicklungsprogramm IV hat die Landesregierung in Mainz die regionale Kooperation des Kreises Ahrweiler über die Grenze nach Nordrhein-Westfalen ausdrücklich benannt und deren Bedeutung hervorgehoben. Sowohl die obere und die oberste Landesplanungsbehörde als auch die Planungsgemeinschaft sind ständige konstruktive Begleiter der Prozesse im :rak. Andererseits werden die Ergebnisse mit besonderem Interesse bei der Fortschreibung der Planwerke berücksichtigt.